Nutzungsbedingungen
Swiss PartnerVersion 2.1 · Stand: September 2026. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der öffentlich zugänglichen Seiten sowie der Dealmaker-CRM-Plattform. Kommerzielle Konditionen (Preise, Laufzeiten, Support-Level, Auftragsverarbeitung) ergeben sich aus dem individuellen Kundenvertrag; dieser hat Vorrang.
1. Geltungsbereich & Anbieterin
Anbieterin und Betreiberin der Plattform ist:
Strattons Oakmont LLC
1501 South Greeley Highway, Suite C
82007 Cheyenne, Wyoming
United States of America
Filing ID (Wyoming Secretary of State): 2026-001871090
oakmont-strattons@proton.me
Zentrale Ansprechpartnerin für Kundinnen und Kunden aus der Europäischen Union und der Schweiz (Vertretung nach Art. 27 DSGVO / Art. 14 revDSG) ist:
Grenzenlos Limited
CRO-Reg.: 822268
77 Camden Street Lower
Dublin 2, D02 XE80
Irland
mail@grenzenlos.ie
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der öffentlichen Seiten (u. a. Login- und Auth-Seiten, Info-, Preis- und Vergleichsseiten, Anfrage- und Lead-Formulare, Konfigurator und Bestellstrecke) sowie für die Nutzung der Dealmaker-Plattform selbst.
B2B-Klarstellung: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. entsprechender Regelungen anderer Rechtsordnungen, nicht an Verbraucher. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vorrang individueller Verträge
Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigung, Support-Level und die Bedingungen der Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem jeweiligen Kundenvertrag und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: (1) individueller Kundenvertrag, (2) Angebot/Bestellbestätigung, (3) AVV, (4) diese Nutzungsbedingungen.
3. Vertragsschluss & Bestellprozess
Darstellungen auf den öffentlichen Seiten und im Konfigurator sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines von der Anbieterin übermittelten Angebots, (b) Abschluss einer Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe in der bereitgestellten Bestellstrecke oder (c) Freischaltung der Instanz in Textform.
Im Anfrage- und im Bestellprozess sind diese Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu bestätigen. Die jeweils bestätigte Fassung wird mit Zeitstempel protokolliert und ist auf Anfrage abrufbar.
Test-, Demo- und Sandbox-Zugänge werden befristet und unentgeltlich bereitgestellt. Sie dienen der Evaluierung, enthalten keine Verfügbarkeitszusage und können jederzeit beendet werden; produktive Echtdaten sollen dort nicht verarbeitet werden.
4. Leistungsgegenstand: Werkzeug und Anwendungsfall
Die Plattform ist ein Werkzeug: Sie stellt einen generischen, modularen Rahmen für Vertrieb, Kommunikation, Terminierung, Automatisierung und Auswertung bereit. Der konkrete Anwendungsfall des Kunden entsteht erst durch dessen Konfiguration — Felder, Pipelines, Rollen und Rechte, Skripte, Vorlagen, Automationen, Schnittstellen und Inhalte.
Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Plattformfunktionen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine Eignung für einen über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck. Die Auswahl, Parametrierung und laufende Pflege der Konfiguration liegen beim Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Funktionen, die ausdrücklich als Beta, Vorschau oder Labor gekennzeichnet sind, werden ohne Zusicherung bereitgestellt und können ohne Vorlauf geändert oder eingestellt werden.
5. Anpassung, Individualisierung & Dienstleistungen
Über die Standardleistung hinaus bietet die Anbieterin auf Wunsch kostenpflichtige Dienstleistungen an, insbesondere: Einrichtung und Individualisierung, Aufbau von Prozessen und Automationen, Entwicklung zusätzlicher Funktionen, Anbindung von Drittsystemen, Datenmigration, Datenbereinigung und -normalisierung, Reporting-Aufbau sowie Schulung und Begleitung.
- Diese Leistungen werden nach Aufwand auf Basis eines gesonderten Angebots abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart ist.
- Ein solches Angebot ist stets freibleibend und muss nicht angenommen werden; ohne Annahme entstehen keine Kosten und keine Umsetzungspflicht.
- Der Kunde stellt die erforderliche Mitwirkung sicher (Ansprechpersonen, Zugänge, Testdaten, fristgerechte Rückmeldungen). Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Anbieterin.
- Ergebnisse werden nach Fertigstellung zur Abnahme vorgelegt; ohne Rüge innerhalb von zehn Werktagen gelten sie als abgenommen.
- An individuell erstellten Anpassungen erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für die Vertragsdauer; die zugrunde liegende Plattform und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei der Anbieterin.
6. Fehlermeldungen & Funktionswünsche (Bug-Reporter)
Der Kunde ist verpflichtet, Fehlfunktionen, Auffälligkeiten und Sicherheitsbeobachtungen unverzüglich über den in der Anwendung integrierten Bug-Reporter zu melden. Die Meldung soll enthalten: betroffene Instanz und Modul, Zeitpunkt, betroffene Nutzerin oder Nutzer, erwartetes und tatsächliches Verhalten sowie — soweit möglich — Schritte zur Reproduktion und einen Bildschirmnachweis.
- Support-, Analyse- und Behebungsprozesse setzen an dieser Meldung an; Meldungen über andere Kanäle können ohne Ticket nicht nachverfolgt werden.
- Auch Funktionswünsche sind über den Bug-Reporter einzureichen. Sie werden bewertet und priorisiert; ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.
- Auf einen Funktionswunsch kann ein kostenpflichtiges Angebot zum individuellen Customizing nach Ziffer 5 folgen. Die Annahme ist freiwillig; ohne Annahme bleibt es beim Standardumfang und es entstehen keine Kosten.
- Unterlässt der Kunde eine zumutbare Meldung, kann dies bei der Bewertung von Folgen und Ansprüchen berücksichtigt werden (Obliegenheit zur Schadensminderung).
7. Konten, Nutzerplätze & Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt über personengebundene Konten; das Teilen von Zugängen ist unzulässig. Die Zahl der buchbaren Nutzerplätze (Seats) und Module ergibt sich aus dem Vertrag; zusätzliche Plätze sind vor der Nutzung zu buchen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor fremdem Zugriff zu schützen.
Handlungen über ein Konto sind dem Kontoinhaber zurechenbar, soweit er sie zu vertreten hat. Der Verdacht einer Kompromittierung ist unverzüglich der Anbieterin bzw. dem Kundenadministrator zu melden. Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung steht zur Verfügung; ihre Nutzung wird dringend empfohlen und kann vom Kunden verpflichtend gemacht werden.
8. Zulässige Nutzung & Fair Use
Untersagt ist insbesondere:
- das Einstellen, Übertragen oder Verarbeiten rechtswidriger Inhalte;
- der unbefugte Zugriff auf die Plattform oder auf Konten Dritter sowie die Umgehung von Sicherheits-, Authentifizierungs- oder Zugangsmechanismen;
- Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen;
- Handlungen, die die Verfügbarkeit oder Stabilität beeinträchtigen können (Lasttests, Denial-of-Service, automatisierter Missbrauch, Scraping ohne Einwilligung);
- die Weitergabe, Vermietung oder der Weiterverkauf des Zugangs ohne ausdrückliche Vereinbarung;
- der Massenversand ohne taugliche Rechtsgrundlage sowie jede Form unerlaubter Werbung.
Für API-Aufrufe, E-Mail- und SMS-Versand, Telefonie-Minuten, Speicher sowie KI-Kontingente gelten angemessene technische Grenzen (Fair Use). Bei erheblicher Überschreitung wird die Anbieterin den Kunden informieren und eine Lösung anbieten (Anpassung des Pakets, Drosselung oder Abrechnung des Mehrverbrauchs).
9. Compliance-Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für den rechtskonformen Einsatz der Plattform in seinem Anwendungsfall selbst verantwortlich. Er ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten in seiner Instanz und im Sinne der KI-Verordnung Betreiber der eingesetzten KI-Funktionen. Dies umfasst insbesondere:
- DSGVO und revDSG: Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Betroffenenrechte, Lösch- und Aufbewahrungskonzept, erforderlichenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung;
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO): Betreiberpflichten, Transparenz nach Art. 50, menschliche Aufsicht, Verbot der Praktiken nach Art. 5, Schulung und Kompetenz der Anwendenden;
- Werberecht und Einwilligungen (z. B. § 7 UWG, entsprechende Regelungen in der Schweiz und weiteren Zielmärkten) einschließlich Opt-in-Nachweisen und Widerspruchsverwaltung;
- Einwilligungs- und Hinweispflichten bei Anrufaufzeichnung, Transkription und KI-Analysen von Gesprächs- oder Kommunikationsinhalten;
- regionale und branchenspezifische Pflichten (z. B. Aufsichtsrecht, Berufsrecht, Handels- und Steuerrecht, Aufbewahrungsfristen, Standesregeln);
- Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Herkunft der importierten Daten sowie der eingerichteten Automationen.
Die Plattform stellt unterstützende Funktionen bereit (Einwilligungs- und Opt-out-Verwaltung, Betroffenenanfragen, Löschroutinen, EU/CH-Betriebsmodus, Protokollierung). Diese ersetzen keine eigenständige rechtliche Prüfung und keine Rechtsberatung. Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Kundeninhalten oder rechtswidriger Nutzung beruhen.
10. Kundendaten, Datenschutz & Sicherheit
Personenbezogene Daten in einer Kundeninstanz verarbeitet die Anbieterin ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und behält sämtliche Rechte an seinen Daten. Für die öffentlichen Seiten gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.
Unterauftragsverarbeiter und der gewählte Souveränitätsmodus (EU/CH-only, EU-first, global) sind im AVV und im Subprozessor-Register dokumentiert. Sicherheitsvorfälle mit Bezug zu Kundendaten meldet die Anbieterin unverzüglich nach Kenntnis; der Kunde meldet Vorfälle in seinem Verantwortungsbereich ebenso unverzüglich.
10.1 Pflichthinweise und Datenschutzerklärungs-Vorlage (kostenloser Service)
Die Anbieterin stellt dem Kunden im Adminbereich unter Datenschutz → Pflichthinweise Textbausteine sowie eine vollständige Datenschutzerklärungs-Vorlage bereit. Diese werden automatisch aus dem tatsächlichen Setup der Instanz erzeugt (Betriebsmodus der Gesprächsmitschrift, Aufbewahrungsfristen, Souveränitätsmodus, verbundene Unterauftragsverarbeiter und Drittlandtransfers) und decken insbesondere ab: Einsatz des CRM-Systems und Anbieterangaben, Auftragsverarbeitung, automatisierte Gesprächsmitschrift samt Rechtsgrundlage und Widerspruchsrecht, KI-gestützte Verarbeitung, eingesetzte Dienstleister mit Drittlandhinweisen sowie Speicherdauer und Betroffenenrechte.
Diese Bausteine sind ein kostenloser, freiwilliger Service und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar; sie ersetzen keine Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine bzw. einen Datenschutzbeauftragten. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit wird nicht übernommen; eine Haftung der Anbieterin für die Verwendung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, die Bausteine vor Veröffentlichung zu prüfen, die enthaltenen Platzhalter (Kundenname, Impressum, Impressum-Link) zu ersetzen und den Text an seine tatsächlichen Verarbeitungstätigkeiten anzupassen. Ändert der Kunde sein Setup (z. B. neue Integrationen, anderer Souveränitätsmodus, geänderte Aufbewahrungsfrist), hat er seine Datenschutzerklärung entsprechend nachzuführen.
11. Preise, Zahlung & Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Steuern. Einmalige Einrichtungsentgelte sind mit Bestellung fällig, wiederkehrende Entgelte im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; dessen Bedingungen gelten ergänzend für den Zahlungsvorgang.
Nutzungsabhängige Leistungen (z. B. Telefonie, Versand, KI-Kontingente, zusätzliche Nutzerplätze) werden nachträglich abgerechnet. Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum zu.
12. Zahlungsverzug: Klärung, Leistungsreduktion & Sperre
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zurückzuhalten. Vorrangiges Ziel ist stets die einvernehmliche Klärung — läuft etwas nicht rund, suchen wir zuerst das Gespräch und bieten praktikable Lösungen wie Ratenzahlung, Stundung oder eine verlängerte Kulanzfrist an.
Die Maßnahmen erfolgen in Stufen und werden vorher angekündigt:
- Stufe 1 — Erinnerung: freundlicher Hinweis per E-Mail mit Zahlungslink; volle Leistung bleibt bestehen.
- Stufe 2 — Hinweis in der Anwendung: deutlich sichtbarer Zahlungshinweis mit Zahlungslink und Ansprechpartner; volle Leistung bleibt bestehen.
- Stufe 3 — Reduktion nicht kritischer Leistungen: kostenintensive Zusatzfunktionen (u. a. KI-Funktionen, Automationen, Massenversand, Telefonie) können pausiert werden. Lesender Zugriff und Datenexport bleiben möglich.
- Stufe 4 — Zugriffssperre auf CRM-Daten: Inhalte werden unkenntlich gemacht bzw. gesperrt; ein Hinweis mit Zahlungslink erscheint. Diese Stufe greift erst nach Ablauf der angekündigten Kulanzfrist.
- Stufe 5 — Außerordentliche Kündigung: bei erheblichem und fortdauerndem Verzug nach vorheriger Fristsetzung.
- Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich, in der Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten, wieder freigeschaltet.
- Auch während einer Sperre bleibt der Anspruch des Kunden auf Export seiner Daten in einem gängigen Format bestehen; die Anbieterin unterstützt auf Anfrage.
- Gesetzliche Verzugszinsen und die Erstattung angemessener Mahn- und Rechtsverfolgungskosten bleiben unberührt.
- Bei begründeter Beanstandung einer Rechnung erfolgt keine Sperre, solange die Klärung läuft und der unstreitige Teil beglichen ist.
- Zurückbehaltung und Aufrechnung durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
13. Laufzeit, Kündigung & Datenrückgabe
Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Kundenvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt. Nach Vertragsende stellt die Anbieterin die Kundendaten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch wird die Löschung bestätigt.
14. Geistiges Eigentum
Die Plattform, die zugrunde liegende Software, Datenbanken, Dokumentationen, Marken und Kennzeichen stehen im Eigentum der Anbieterin bzw. ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung. Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge darf die Anbieterin unentgeltlich zur Weiterentwicklung verwenden.
Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen Zustimmung; eine erteilte Zustimmung kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
15. Nutzung der KI-Funktionen
Die Plattform enthält KI-gestützte Assistenzfunktionen. Nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) weisen wir darauf hin, dass an gekennzeichneten Stellen mit einem KI-System interagiert wird. Ergebnisse sind Vorschläge und können unvollständig oder fehlerhaft sein; sie sind vor Verwendung zu prüfen (menschliche Aufsicht). Der Kunde setzt die Funktionen nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken ein und erfüllt bei einem Einsatz im Hochrisiko-Kontext nach Anhang III die für ihn geltenden Betreiberpflichten selbst. Eingaben werden nicht zum Training von Basismodellen verwendet. Instanzen können auf den Betriebsmodus „EU/CH-only" gestellt werden; dann werden ausschließlich Modelle mit Verarbeitung in der EU verwendet.
15a. Begriffe und Abgrenzungen (einheitliche Fassung)
Die folgenden Erläuterungen sind wortgleich mit den Fassungen unter Rechtliche Hinweise und in der Datenschutzerklärung.
EU AI Act — worum es geht
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, „EU AI Act“ bzw. „KI-VO“) regelt das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen risikobasiert. Sie verbietet bestimmte Praktiken (Art. 5 KI-VO), stellt an Hochrisiko-Systeme (Anhang III KI-VO) besondere Anforderungen und verlangt für alle übrigen Systeme vor allem Transparenz (Art. 50 KI-VO): Menschen sollen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder wann Inhalte maschinell erzeugt wurden.
Diese Anwendung ist ein Vertriebs- und Kommunikationswerkzeug. Sie trifft keine automatisierten Entscheidungen über Beschäftigungsverhältnisse, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Bildung oder vergleichbare rechtlich erhebliche Sachverhalte. KI-Ausgaben sind Vorschläge, die Menschen prüfen, ändern oder verwerfen können; sie sind in der Oberfläche gekennzeichnet.
DSGVO und revDSG — Kurzfassung und Abgrenzung
Datenschutzrecht — in der EU die DSGVO, in der Schweiz das revidierte DSG (revDSG) — regelt, wer personenbezogene Daten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten darf, wie lange, mit welcher Transparenz und mit welchen Rechten der betroffenen Personen. Es gilt unabhängig davon, ob KI im Spiel ist.
Kurze Abgrenzung: Datenschutzrecht fragt „Darf diese Stelle diese Daten zu diesem Zweck verarbeiten?“. Der AI Act fragt „Darf dieses System so gebaut und eingesetzt werden, und ist sein Einsatz erkennbar?“. Beide gelten nebeneinander; die Erfüllung des einen ersetzt das andere nicht.
Rollenverteilung: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Für die in einer Kundeninstanz eingestellten Daten ist der Betreiber dieser Instanz datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Plattformanbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO bzw. Art. 9 revDSG.
Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der in der Anwendung digital abgeschlossen werden kann; der Abschlussstand ist jederzeit einsehbar.
Wirkungseinschätzung statt Emotionserkennung
Die Gesprächsunterstützung gibt Hinweise darauf, wie Aussagen im Gespräch wirken — etwa Zögern, Einwand, Rückfrage oder Kaufsignal. Das ist eine sprachliche Wirkungseinschätzung auf Basis des gesprochenen Inhalts, keine objektive Emotionserkennung, keine biometrische Analyse und keine Diagnose. Stimmmerkmale, Gesichtsdaten und physiologische Merkmale werden nicht ausgewertet.
Die Einschätzung bezieht sich ausschließlich auf Beiträge des Gesprächsgegenübers, nicht auf die der Mitarbeitenden. Für Mitarbeitende werden keine Emotions- oder Stimmungsmerkmale abgeleitet, angezeigt oder gespeichert. Damit wird die nach Art. 5 KI-VO untersagte Emotionserkennung am Arbeitsplatz vermieden und der Beschäftigtendatenschutz gewahrt.
Transkription und Aufzeichnung
Bei der Live-Unterstützung wird der Ton lediglich flüchtig verarbeitet, um das gesprochene Wort in Text zu überführen. Es entsteht dabei keine dauerhafte Audiodatei; gespeichert werden ausschließlich der Text sowie daraus abgeleitete Hinweise.
Eine dauerhafte Aufzeichnung entsteht nur, wenn der Betreiber der Instanz die Gesprächsaufzeichnung ausdrücklich aktiviert. Dafür bestehen gesonderte Einwilligungs- und Ansageschritte; die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz verlangt regelmäßig die Einwilligung aller Beteiligten.
Keine Rechtsberatung
Diese Erläuterungen dienen der Transparenz und der Abgrenzung von Begriffen und Anwendungsbereichen. Sie sind ausdrücklich keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch qualifizierte Beraterinnen und Berater.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen von Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen und Auftragsverarbeitungsvertrag.
16. Drittdienste & Google-API-Daten
Die Plattform kann Drittdienste einbinden (z. B. Anmeldung und Kalender über Google, Microsoft oder Apple; Telefonie-, Versand- und Zahlungsdienste). Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.
Google-API-Daten (Limited Use). Die Nutzung von Informationen, die über Google-APIs empfangen werden, richtet sich nach der Google API Services User Data Policy, einschließlich der darin enthaltenen Limited-Use-Anforderungen.
17. Verfügbarkeit, Wartung & Support
Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen und werden nach Möglichkeit angekündigt; dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorlauf erfolgen. Funktionen können weiterentwickelt, geändert oder eingestellt werden; wesentliche Einschränkungen für Bestandskunden richten sich nach dem Kundenvertrag. Support erfolgt über den Bug-Reporter (Ziffer 6) und die vereinbarten Kanäle innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ein Service-Level (SLA) wird nur vereinbart, wenn es ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
18. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; gleiches gilt für Schäden aus rechtswidriger Nutzung durch den Kunden oder aus Datenverlust, soweit der Kunde zumutbare Sicherungen unterlassen hat. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
19. Sperrung & Beendigung bei Verstoß
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen — insbesondere gegen die Ziffern 8 und 9 — kann die Anbieterin den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren oder das Nutzungsverhältnis außerordentlich beenden. Nach Möglichkeit erfolgt zuvor eine Ankündigung bzw. Abmahnung. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
20. Vertraulichkeit, Höhere Gewalt & Abtretung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Bei Ereignissen höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, Streik, Ausfälle von Vorleistern, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Cloud-Störungen) ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Die Anbieterin darf Unterauftragnehmer einsetzen; eine Abtretung der Rechte aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung in Textform.
21. Rechtswahl & Gerichtsstand
Rechtswahl und Gerichtsstand richten sich vorrangig nach dem individuellen Kundenvertrag. Für die Nutzung der öffentlichen Seiten gilt das am Sitz der Anbieterin bzw. der zuständigen Vertriebspartnerin anwendbare Recht, soweit zwingende Schutzvorschriften nicht entgegenstehen. Die konkrete Angabe für Rechtswahl und Gerichtsstand wird mit der nächsten Fassung ergänzt.
22. Änderungen & Schlussbestimmungen
Die Anbieterin kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform oder in der Anwendung angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitsdatum, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamkeitsdatum kündigen. Die jeweils gültige Fassung ist mit Stand-Datum auf dieser Seite ausgewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Version 2.1 · Stand: September 2026.
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